Obligatorisches Programm - Organisatorisches
Sicherheitsvorschriften beachten!
Vor dem Betreten des Schützenhauses:
Stgw90
- Magazin entfernt, Kolben aufgeklappt
- Entladekontrolle
- Gesichert
- Verschluss offen
- Seriefeuersperre WEISS
Stgw57
- Gesichert
- Magazin entfernt
- Ladezeiger tief
- Abzug entspannt
Karabiner
- Verschluss offen
- Ring horizontal
- Magazin entfernt
Schiesspflicht:
Die Schiesspflicht muss bis 31. August in einem anerkannten Schiessverein (z.B. SG Remetschwil) erfüllt sein.
Mitbringen:
Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:
- Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten
- Dienstbüchlein
- Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis
- Amtlicher Ausweis (ID oder Pass) wird kontrolliert
- Persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug
- Persönlicher Gehörschutz
Organisatorisches:
Das OP muss zwingend mit der eigenen Waffe geschossen werden.
Jeder Schütze verpflichtet sich mit seiner Unterschrift, dass er vom OP keine Munition mit sich nimmt.
Es wird eine Munitions-/Schusskontrolle durchgeführt.
Wir überprüfen Ihre Identität anhand Ihres Ausweises sowie Ihre Waffennummer.
Weitere Infos:
>>> Merkblatt Schiesswesen ausser Dienst 2023
>>> Link zum "Schiesswesen ausser Dienst" (SaD) der Schweizer Armee.