Obligatorisches Bundesprogramm

Schisspflichtig sind:

  • Unteroffiziere und Angehörige der Mannschaft, die mit dem Sturmgewehr ausgerüstet sind.
  • Subalternoffiziere (Lt./Oblt.) können zwischen dem obligatorischen Programm 300m (Stgw.) und 25m (Pist.) wählen. Bestehen sie die Schiesspflicht auf 25 m nicht, müssen Sie das Obligatorische Programm 300 m schiessen (Art. 10 Abs. 2 Schiessverordnung).

Die Schiesspflicht dauert bis zum Jahr vor der Entlassung aus der Armee. Längstens jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem das 35. Altersjahr vollendet wird.

Mitzubringen:

  • OP-Aufgebot
  • Militärischer Leistungsausweis bzw. Schiessbüchlein (grünes Büchlein)
  • Dienstbüchlein
  • Gültiger amtlicher Ausweis mit Foto (ID, Fahrausweis)
  • Persönliche Waffe inkl. Magazin, Gehörschutz und Putzzeug

Betreuung:
Die Schützinnen und Schützen werden durch die Schützenmeister der Schützengesellschaft Remetschwil betreut.

Kosten:
Probeschüsse können für 50Rp./Schuss beim durchführenden Verein gekauft werden.
Achtung: nicht verschossene Munition muss zurückgegeben werden (Munitionsbefehl)
Die Kosten für zurückgegebenen Probeschüsse werden zurückerstattet.

Schiessprogramm:
5 Schuss Einzel auf Scheibe A5
5 Schuss Einzel auf Scheibe B4
2 Schuss Serie auf Scheibe B4
3 Schuss Serie auf Scheibe B4
5 Schuss Serie auf Scheibe B4
(Total 20 Schuss)

Vor dem A- und/oder B-Programm können Proschüsse (kostenpflichtig) geschossen werden.

Erfüllung:
Die Schiesspflicht gilt als bestanden, wenn mindestens 42 Punkte erreicht wurden und nicht mehr als 3 Nuller geschossen wurden.

Auszeichnungslimitte:
Gute Schiessleistungen beim obligatorischen Programm werden mit einer Anerkennungskarte ausgezeichnet. Die Auszeichnungslimiten sind dabei vom Alter des Schützen abhängig.

Alterskategorien:

Elite und Senioren (21-59 Jahre):
Veteranen (60-69 Jahre):
Seniorveteranen (ab 70 Jahren):
Jungschützen (17-20 Jahre):
Jugendliche (10-16 Jahre):

Annerkennungskarte:

66 Punkte
64 Punkte
63 Punkte
64 Punkte
63 Punkte

Übrigens lohnt es sich diese Anerkennungskarten aufzubewahren. Je 8 Anerkennungskarten vom OP und vom FS berechtigen zum Bezug der Feldmeisterschaftsmedaille!

Übernahme der Waffe ins Eigentum:
Wer die Waffe nach der Dienstpflicht ins Eigentum übernehmen möchte, muss in den letzten 3 Jahren vor der Entlassung aus dem Militärdienst mindestens vier Bundesübungen 300m (obligatorisches Programm und/oder eidgenössisches Feldschiessen) absolviert haben.

Bei der Entlassung muss zusätzlich ein gültiger Waffenerwerbsschein vorhanden sein. Wenn diese Bedingungen erfüllt werden, kann die persönliche Waffe für einen Unkostenbeitrag von 100 Franken übernommen werden.